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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
dreisechzig
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dreisechzig, im Folgenden Auftragnehmer genannt, und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte von gleicher oder verwandter Art handelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erfüllung von etwaigen angebotenen kostenfreien Serviceangeboten.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Vorschläge, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Kommt es nicht zu einer Auftragserteilung, sind diese Unterlagen auf Verlangen des Auftragnehmers unverzüglich an ihn zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Soweit kein anderes Zahlungsziel eingeräumt worden ist, sind alle Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung beim Auftragnehmer. Im Verzugsfalle ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Verzugszinsen werden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohnkosten für Lieferungen und Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Annahmeverzug des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Haftungsbeschränkung
In jedem Fall ist die Haftung vom Auftragnehmer beschränkt auf die Höhe des Rechnungsbetrages (netto) oder einen Betrag von insgesamt EURO 2.500,- pro Schadenfall. Es gilt der jeweils niedrigere Betrag. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 8 Kündigung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, können die Parteien das Vertragsverhältnis ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer unter anderem vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlung der Entgelte in Verzug gerät. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Vertraulichkeit
der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seiteunbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
§ 10 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers abtreten. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
04.11.2006
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